• Alles in meinem Sinn geregelt mit einer Erbschafts- und Nachlassplanung:

  • Ich verschaffe mir das sichere Gefühl, dass alles nach meinen Vorstellungen ablaufen wird, sollte mir je etwas zustossen.

  • Ich sorge für Sicherheit und finanzielle Absicherung meiner Liebsten.

  • Meine Raiffeisen-Beraterin oder mein Raiffeisen-Berater entwickelt gemeinsam mit mir und Experten massgeschneiderte Lösungen und geht auf meine Bedürfnisse ein.

  • Ich kann auf das Wissen der Experten/innen vertrauen, denn sie kennen stets die aktuellen Regelungen, Reformen und Möglichkeiten.

  • Beratung vereinbaren

Sehen Sie hier, wie wichtig selbstbestimmte Vorsorge für den Fall der Fälle ist:

Was passiert, wenn mir etwas passiert?

Vorkehrungen können nur von urteilsfähigen Personen getroffen werden. Denken Sie heute an morgen und regeln Sie alles vorgängig in Ihrem Sinne. Individuelle Regelungen sind auch bei Verheirateten und eingetragenen Partnerschaften sinnvoll. Einige Beispiele und Mindestabsicherungen finden Sie hier:

Empfohlene Mindestabsicherung:

  • Kontovollmachten
  • Compte-Joint-Vereinbarung


Beispiel bei fehlender Regelung:

  • Bei vorübergehend eingeschränkter Mobilität kann niemand für mich auf die Bank gehen und z.B. Zahlungen erledigen.

Empfohlene Mindestabsicherung:

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung


Beispiel bei fehlender Regelung:

  • Gesetzliches Vertretungsrecht greift: Bei Angelegenheiten, die über das Alltägliche hinausgehen (z.B. Liegenschaftsverkauf oder Risikoerhöhung der Anlagestrategie), greifen behördliche Massnahmen (z.B. Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder des Beistands)

Empfohlene Mindestabsicherung:

  • Individuelle Nachlassregelung z.B. mittels Testament oder Erbvertrag


Beispiel bei fehlender Regelung:

  • Gesetzliches Erbrecht greift: Der Nachlass wird gemäss den gesetzlichen Erbansprüchen verteilt – meine individuellen Präferenzen werden nicht berücksichtigt.

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