Anpassung der Rückzugsbestimmungen per 1. Juli 2025
Die Rückzugsbestimmungen wurden per 1. Juli 2025 geändert. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag aufgrund der vergangenen 30, 90, 180 resp. 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters resp. -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.
Auf denselben Zeitpunkt wurde die Höhe der Rückzugslimiten sowie die Kündigungsfristen einiger Konten angepasst. Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie in folgendem Dokument.
Zinssatz ab 1.15%*
Laufzeit: 2– 15 Jahre, fest vereinbart
Zinssatz: fixiert
Mindestbetrag: CHF 100'000
0.90% Zuschlag
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Laufzeit: 3 oder 5 Jahre, fest vereinbart
Zinssatz: variabel, schwankend
Mindestbetrag: CHF 100’000
Zinssatz ab 2.75 %*
Laufzeit: unbefristet
Zinssatz: variabel
*Hinweise: Die aufgeführten Zinssätze verstehen sich als Richtwerte bei guter Kundenbonität und Objektqualität. Die Zinssätze können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr.