Das Eigenheim – ein Traum auf Zeit

24. Februar 2022

Die meisten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer stehen früher oder später vor der Entscheidung, die eigenen vier Wände in andere Hände zu geben. Die Frage lautet dann: vererben, verschenken, vermieten oder verkaufen? Kommt es dabei zu einer familieninternen Lösung, erfordert auch dies eine sorgfältige Planung.


Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern ist ungebrochen hoch, trotz seit Jahren strengeren Regeln bei der Finanzierung sowie rekordhohen Preisen. Gut 36 Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt ein Haus oder eine Wohnung. Die Verbleibdauer in den eigenen vier Wänden nimmt aber eher ab. Der Erwerb von Wohneigentum ist heute also nicht mehr zwingend ein Entscheid fürs ganze Leben. Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts GfK sieht jeder fünfte Liegenschaftsbesitzer sein Eigentum nur als vorübergehende Bleibe. Gleichwohl geben über 70 Prozent an, bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben zu wollen.


Zufriedenstellende Übergabe bedingt Vorarbeit

Aber auch diese Eigenheimbesitzer bewohnen ihre Immobilie nicht ewig – freiwillig oder unfreiwillig. Im Alter kann ein fehlender Anschluss zum öffentlichen Verkehr, der Tod des geliebten Partners oder die fehlende Rollstuhltauglichkeit der Grund für den Auszug sein. Das kann und muss dann manchmal unter Umständen schnell gehen. Was passiert dann mit der Liegenschaft? Sind Nachkommen vorhanden? Sind sie erwachsen und können und wollen sie die Liegenschaft übernehmen? Ist eine Schenkung angebracht oder muss es ein regulärer Verkauf sein?

Allenfalls bietet sich als Zwischenlösung – und um Zeit zu gewinnen – eine Vermietung an. Ob aber Schenkung, Verkauf oder Vererbung: eine Standardlösung gibt es bei der Übertragung einer Liegenschaft nicht. Jede Variante kann unter bestimmten Umständen emotional wie finanziell die attraktivste, fairste und ausgewogenste sein. Damit ein solches «Geschäft» allerdings zur Zufriedenheit aller Beteiligten über die Bühne gehen kann, muss einiges an Vorarbeit geleistet werden.


Drei Möglichkeiten für geregelte Übergabe

  • Schenkung
    Eine Schenkung bedarf einiges an Vorbereitung und hat so ihre Tücken. In der Praxis hat man es grösstenteils mit Teilschenkungen (auch: gemischte Schenkung) zu tun. Das heisst, dass sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder die Nutzniessung der Liegenschaft einräumen oder sie zu einem besonders günstigen Preis verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass danach die Mittel zur Finanzierung des eigenen Lebensabends noch ausreichen. Sofern keine Nachkommen vorhanden sind, kann zum Beispiel die Schenkung einer Liegenschaft an eine Stiftung dazu beitragen, günstigen Wohnraum für Bedürftige zu schaffen.
  • Vererben
    Wer sein Wohneigentum vererben will, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wem er die Liegenschaft vermachen möchte. Ohne Testament oder Erbvertrag geht die Liegenschaft entlang der gesetzlichen Erbfolge an die Nachkommen respektive Verwandten. Mit dem Abschluss eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser eine Person oder einen Personenkreis zusätzlich begünstigen. Besonders hilfreich kann das für Personen sein, die ohne direkte Nachkommen sind. Generell gilt: Wer sein Erbe klar und frühzeitig regelt, beugt allfälligen Erbstreitigkeiten vor.
  • Verkaufen
    Ist eine familieninterne Übergabe der Liegenschaft kein Thema, bleibt der Verkauf. Auch hier braucht es eine Strategie: Ist ein maximaler Verkaufserlös das höchste Ziel? Dann ist ein Bieterverfahren angezeigt. Oder möchte man sein geliebtes Eigenheim dem «richtigen Nachfolger» in die Hände geben? Bei allem Idealismus für das geliebte Zuhause darf nicht vergessen werden, dass der Verkauf des Wohneigentums je nach Lebenssituation einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten kann oder sogar muss.

Welche Lösung am besten zu Ihnen und Ihrer individuellen Situation passt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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