Vereinskonto
Für eingetragene Vereine
Ihr Verein hat Zugang zu den wichtigsten Bankdienstleistungen.
Für eingetragene Vereine
Ihr Verein hat Zugang zu den wichtigsten Bankdienstleistungen.
Wir sind der Meinung, dass Vereine dazu beitragen, dass das Miteinander in unserer Region gestärkt wird. Das ist für uns Grund genug, den Kontentyp für Vereine mit einigen Pluspunkten zu versehen.
Unser Vereinskonto ist ideal für das tägliche Haushalten Ihrer Vereins-Finanzen. Managen Sie darin Einnahmen und Ausgaben wie Zahlungen von Rechnungen im Inland und ins Ausland, Geldbezüge am Bancomat oder bargeldloses Zahlen in Shops.
Sie wollen von der Milchbüechli-Rechnung wechseln auf eine Buchhaltungssoftware, die auf Vereinsbedürfnisse zugeschnitten und einfach ist? Oder wollen Sie die Spendensammlung effizienter gestalten? Mit einem Vereinskonto öffnen sie sich die Türen dafür. Kostengünstig, heute und morgen.
24/7 auf Konto zugreifen und Rechnungen bezahlen
Alle Vereins-Bankgeschäfte erledigen Sie bequem online mit E-Banking. Rund um die Uhr. Zahlungen innerhalb der Schweiz sind spesenfrei.
Vereinssoftware kostengünstig nutzen
Mit der Software «ClubDesk» erledigen Sie die gesamte Vereinsbuchhaltung schnell und übersichtlich und können weitere praktische Programme nutzen. Als Raiffeisen-Kunde profitiert Ihr Verein von einem vergünstigten Kaufpreis der Software.
Bargeld beziehen und einzahlen an Bancomaten
An allen Bancomaten der Raiffeisenbanken kann Ihr Verein in der ganzen Schweiz Bargeld beziehen und einzahlen (Noten CHF und EUR).
Weltweit bezahlen mit Raiffeisen Karten
Mit den Debit- oder Kreditkarten kann Ihr Verein weltweit bargeldlos bezahlen, Bargeld an Geldautomaten beziehen und online einkaufen. Zahlt Ihr Verein mit der Kreditkarte, geniessen er automatisch verschiedene Versicherungsleistungen.
Spenden sammeln auf lokalhelden.ch
Auf dem kostenlosen Spendenportal lokalhelden.ch sammeln Sie auf effiziente und moderne Art und Weise Spenden oder unterstützen andere Projekte.
Hinweise:
Vereinsaufgaben leicht gemacht!
Komplizierte Aufgaben? Das Vereinspaket von Raiffeisen vereinfacht das tägliche Vereinsschaffen und ist kostengünstig. Nutzen Sie passende Bankprodukte für Vereine mit exklusiven Zusatzvorteilen für eine einfachere Vereinsadministration. Zum Beispiel die Vereinssoftware ClubDesk mit 25 % Rabatt.
Ein Verein kann eine Bankverbindung eingehen, sobald Statuten bestehen und der Vorstand von der Vereinsversammlung gewählt wurde.
Gemäss Art. 60 Abs. 1 ZGB erlangen Vereine die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen aus den Statuten ersichtlich ist. Ausserdem ist in Absatz 2 geregelt, dass die Statuten schriftlich errichtet sein müssen und über den Zweck des Vereines, seine Mittel sowie über die Organisation Aufschluss geben muss.
Die Konten finden Sie auf folgenden Seiten:
Für die Kontoeröffnung braucht die Bank die Statuten des Vereines sowie ein Protokoll der letzten Vereinsversammlung, welches von der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie von der Aktuarin oder dem Aktuar unterzeichnet ist. Falls der Verein soeben gegründet wurde, wird das Protokoll der Gründungsversammlung verlangt, aus dem die Vorstandsmitglieder ersichtlich sind. Falls der Verein im Handelsregister eingetragen ist, benötigt es für die Eröffnung den Handelsregister Auszug.
Diejenigen Vorstandsmitglieder, welche das Konto für ihren Verein eröffnen wollen, nehmen am besten einen amtlichen Ausweis mit, damit sie identifiziert werden können.
Das Konto kann jederzeit von den Unterschriftsberechtigten aufgelöst werden. Falls nicht nur das Konto sondern auch gleich der gesamte Verein aufgelöst wird, schreibt das Gesetz vor, dass ein Vereinsversammlungsbeschluss vorliegen muss. Falls der Verein zahlungsunfähig ist oder der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann, wird der Verein von Gesetztes wegen aufgelöst. Falls der Verein im Handelsregister eingetragen ist, so muss der Vorstand oder das Gericht gemäss Art. 79 ZGB die Löschung des Eintrages beantragen
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passendes Kontos persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video-Beratung.
Ausserdem haben wir Ihnen auf der Webseite erste Auswahlhilfen zusammengestellt.
Falls nur das Amt des Kassiers/der Kassierin neu besetzt wird, sind lediglich die Unterschriften des Präsidenten/der Präsidentin und des Aktuars/der Aktuarin erforderlich. An die Bank reichen Sie ebenfalls das Protokoll der Vereinsversammlung oder der Vorstandssitzung ein, aus welchem der Wechsel entnommen werden kann.
Bei einem allgemeinen Vorstandswechsel wird die gesamte Unterschriftenregelung neu erfasst, dass bedeutet also, dass ähnlich wie bei der Kontoeröffnung das Protokoll oder der Handelsregisterauszug benötigt wird. Der abtretende Aktuar oder die abtretende Aktuarin muss das Protokoll, bei der die neue Zusammensetzung des Vorstandes ersichtlich ist, unterzeichnen.
Die aktuellen Zinssätze sind hier ersichtlich: