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Individualbesteuerung: Was sich für Familien und Paare im Fricktal ändert

23. März 2026

Die Schweiz hat am 8. März 2026 die Individualbesteuerung angenommen. Diese sieht vor, dass jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert wird. Was bedeutet dieser Systemwechsel – und welche Auswirkungen hat er für Sie?

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigene Steuererklärung für jede Person: Auch verheiratete Paare reichen künftig zwei Steuererklärungen ein.
  • Ein einheitlicher Steuertarif für alle: Der bisherige Verheiratetentarif verschwindet. Damit fallen Heiratsbonus für Einverdienende und Heiratsstrafe für Doppelverdienende weg. Gleichzeitig werden die Tarife angepasst: Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, während sehr hohe Einkommen leicht stärker belastet werden.
  • Höherer Kinderabzug: Neu 12'000 Franken pro Kind, hälftig aufgeteilt. Beide Eltern können je 6'000 Franken geltend machen – sofern sie ein steuerbares Einkommen haben.
  • Zeitplan: Die Reform tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze bis dahin anpassen.

 

Wer profitiert – wer nicht?

Gewinnerinnen und Gewinner:
Vor allem Doppelverdiener-Paare mit ähnlichem Einkommen. Sie zahlen künftig weniger, weil die frühere Heiratsstrafe wegfällt. Auch viele Rentnerinnen und Rentner sowie Alleinstehende profitieren von den neuen Tarifen. 


Verliererinnen und Verlierer:
Einverdienerfamilien verlieren ihren bisherigen Steuervorteil. Auch beim Kinderabzug können sie künftig weniger abziehen als heute.

 

Was bedeutet das für Ihre Vorsorgeplanung?

Akut handeln müssen Sie noch nicht. Die Details in den Kantonen – auch im Aargau – sind noch offen. Trotzdem lohnt sich eine frühe Planung, besonders bei Entscheiden rund um Pensionierung, Kapital- oder Rentenbezug und der optimalen Staffelung von Auszahlungen. 

Für die Nachlassplanung gilt: Klare Eigentumsverhältnisse und saubere Regelungen in Testament oder Ehevertrag gewinnen an Bedeutung.

Ein Paar auf dem Sofa, welches die Steuererklärung ausfüllt.

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