So optimieren Sie Ihre Pensionskasse: 6 Ratschläge

04. Oktober 2021

Damit Sie sich auch nach der Pensionierung Ihre Träume erfüllen können, lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf Ihre individuelle Vorsorgesituation. Während die 1. Säule (staatliche Vorsorge) gesetzlich umfassend geregelt ist, bietet nebst der 3. Säule (private Vorsorge) auch die 2. Säule (berufliche Vorsorge) einige Möglichkeiten zur Optimierung der Altersvorsorge. In diesem Artikel stellen wir 6 Ratschläge vor, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Pensionskasse verbessern können.

Die betrieblichen Pensionskassen sollen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards im Alter sichern. Doch durch die sinkenden Umwandlungssätze wird dies zusehends schwierig. In der Schweiz gibt es rund 1500 Pensionskassen. Die Lösungen sind nicht nur pro Pensionskasse, sondern meist auch noch pro Firma resp. Arbeitgeber unterschiedlich. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Optimierungsmöglichkeiten der eigenen Pensionskasse. Das jeweilige Reglement gibt dabei Auskunft.


1. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse

Die klassische Optimierung betrifft die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse, sofern eine Beitragslücke besteht und keine Sperrfrist abzuwarten ist. Denn Einkäufe in die Pensionskasse führen zu einem höheren Altersguthaben sowie Altersrente und sind zudem auch steuerlich attraktiv, da diese vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das mögliche Einkaufspotential wird üblicherweise im Pensionskassenausweis (auch Vorsorgeausweis) ausgewiesen oder kann direkt bei der entsprechenden Pensionskasse ermittelt werden.

Nebst den oben erwähnten Vorteilen gibt es aber auch Risiken zu beachten. Wer sich einkauft, bindet sein Kapital langfristig und kann es nur unter bestimmten Bedingungen wieder zurückziehen (z.B. Vorbezug für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung). Nach einem Einkauf ist grundsätzlich ein (Teil-)Bezug für 3 Jahre gesperrt. Ausserdem gilt für die Auszahlung im Todesfall das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) bzw. das entsprechende Reglement der Pensionskasse.

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Der geeignete Zeitpunkt der Einzahlung, allfällige Fristen, sinnvolle Staffelungen grösserer Einkaufsbeträge und Rahmenbedingungen der jeweiligen Pensionskasse sollten in jedem Fall vorgängig gut abgeklärt und geplant werden.

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2. Lohnerhöhung

Bei einer Lohnerhöhung steigt der versicherte Lohn und die Pensionskasse berechnet das neue maximal mögliche Kapital auf diesem höheren Niveau. Dies ergibt meist auch bessere Leistungen und Endleistungen im Alter. Aus einer Lohnerhöhung ergibt sich in der Regel auch eine Beitragslücke, die mit freiwilligen Einkäufen (siehe Ratschlag Nr. 1) gedeckt werden kann.


3. Freiwillige Erhöhung der Sparbeiträge

Einige Reglemente sehen freiwillige Erhöhungen der Sparbeiträge vor. Dabei können Versicherte pro Kalenderjahr zwischen verschiedenen Beitragsskalen wählen. Mit der Wahl eines höheren Basisplans (z.B. der Wechsel von Standard zu Plus) können zukünftige Altersleistungen eigenverantwortlich positiv beeinflusst werden. Der höhere Beitrag führt zu leicht höherem Lohnabzug, tieferem Lohnausweis und dadurch tieferer Einkommenssteuer sowie später zu leicht höherem Endkapital in der Pensionskasse.

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Die nächsten 3 Punkte können Arbeitgeber beeinflussen:


4. Anpassung Beitragsverteilung Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) verlangt, dass sich der Arbeitgeber zu mindestens 50 Prozent an den Pensionskassen-Prämien beteiligt. Der Arbeitgeber kann jedoch freiwillig einen grösseren Anteil an den Prämien übernehmen zum Beispiel 60 oder 70 Prozent der Prämien. Dies wird von Arbeitnehmern als wichtige Lohnnebenleistungen wahrgenommen und ist daher ein spannendes Mittel, um im Kampf um Fachkräfte als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.


5. Kürzung Koordinationsabzug

Die Differenz zwischen deklariertem Lohn und versichertem Lohn ist der Koordinationsabzug. Damit ist sichergestellt, dass die Pensionskasse (2. Säule) nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, für die nicht schon die 1. Säule Leistungen ausrichtet. Die Höhe des Koordinationsabzuges wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt in der Regel 7/8 der maximalen AHV-Rente, was 25'095 Franken im Jahr 2021 entspricht. Der Arbeitgeber kann einen weniger hohen Koordinationsabzug vorsehen.

Gerade für Teilzeitarbeitende kann ein fixer Koordinationsabzug ein beachtlicher Nachteil in der beruflichen Vorsorge sein. Eine Reduktion des Koordinationsabzuges (zum Beispiel im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad) kann Abhilfe schaffen. Dies führt zwar zu einem leicht höheren Lohnabzug, aber aufgrund des höheren versicherten Lohns zu höheren Pensionskassenbeiträgen und somit höheren Endleistungen.


6. Einrichten eines Kadervertrages
Für Unternehmer und Kader ist eine Zusatz- oder Kaderversicherung eine sehr interessante Ergänzung resp. Verbesserung der Altersvorsorge aus der zweiten Säule.

Gutverdienende möchten in der Regel auch gut versichert und abgesichert sein. Dies ist Teil der Lohnnebenleistungen. Eine Kaderversicherung kann zum Beispiel vollumfänglich oder grösstenteils durch den Arbeitgeber finanziert werden und bietet durch die geleisteten Zusatzbeiträge so einen langfristigen attraktiven Mehrwert.

Eine Kaderversicherung kann als Beispiel höher verzinst werden, ein anderes vorzeitiges Rücktrittsalter vorsehen oder mit zusätzlichen Bausteinen (zum Beispiel höherem Todesfallkapital) versehen werden. Die Ausgestaltung und die Möglichkeiten werden mit der jeweiligen Pensionskasse vereinbart. Meist bietet ein Zusatzvertrag oder Kadervertrag flexible Möglichkeiten durch zusätzliches Einkaufspotenzial und durch das künftig höhere Alterskapital höhere Flexibilität beim Bezug. Es ist auch denkbar und möglich, dass der Kaderteil anders als der Rentenplan angelegt wird.

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Es gibt also einige Stellhebel, die man für eine unbeschwertere finanzielle Zukunft betätigen kann. Damit Sie die Weichen für Ihre Zukunft richtig stellen, helfen Ihnen unsere Experten der Finanzplanung gerne durch den Dschungel an Reglementen, gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten. Bei einer Auslegeordnung im Hinblick auf die dritte Lebensphase erhalten Sie einen Rundumblick über Ihre Zukunftsplanung – dabei wird natürlich nicht nur die Pensionskasse angeschaut, sondern Ihr komplettes persönliches Micro-Ökonomie-System. Sie erkennen anschliessend, wo genau Handlungsbedarf besteht und gemeinsam leiten wir die richtigen Massnahmen ein, damit Sie Ihrem gewünschten Zukunftsbild möglichst nah kommen. Je früher Sie das Thema angehen, desto mehr Spielraum ergibt sich.

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